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Übertragung der Erziehungsberechtigung auf eine dritte volljährige Person Für 16- und 17-jährige Jugendliche, die auch nach 24 Uhr bei uns in der Rockfabrik bleiben möchten, gibt es nach dem Jugendschutzgesetz die Möglichkeit, die Erziehungsbeauftragung für die Zeit des Discobesuchs von den Eltern auf eine zu begleitende, volljährige Person zu übertragen.
ACHTUNG !
Das Formular ist vollstängig und richtig auszufüllen !
Bei fehlerhaften, nicht vollständig ausgefüllten Formularen und fehlenden Dokumenten, wird der Einlass verwehrt.
Lest Euch also das Formular zusammen mit euren Eltern genau durch und achtet auch darauf, dass ihr eine Kopie des Personalausweises des unterzeichneten Elternteils dabei habt.
Der Jugendliche sowie auch die erziehungsbeauftragte Person, müssen sich in der Rockfabrik mit einem Personalausweis ausweisen können.
Diese Dokumente sind beim Betreten der Rockfabrik kurz bei der Security vorzuzeigen und während des gesamten Abends in der Rockfabrik vom Jugendlichen mitzuführen.